Wie wird man Bildungs- und Berufsberater*in?

Damit Berater*innen in Bildung, Beruf und Beschäftigung ihre Tätigkeit professionell ausüben können, benötigen sie Kompetenzen in zahlreichen inhaltlichen und methodischen Bereichen:

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Zentral ist die Entwicklung einer professionellen klientenzentrierten Haltung. Dazu müssen sich Berater*innen mit der eigenen Rolle und ihren ethischen Grundprinzipien und Werten auseinandersetzen. Eine ausführliche Erläuterung zu diesem Thema lesen Sie in unserem Grundlagenpapier:

Formal gibt es für diese Tätigkeit keine rechtlich verbindliche, für das gesamte Berufsfeld gültige Zugangsregelung. Gleichwohl empfehlen wir unbedingt eine einschlägige Weiterbildung bzw. ein entsprechendes Zusatzstudium. Nur auf diese Weise ist es möglich, die Tätigkeit fachlich verantwortlich und mit Erfolg auszuführen. Beratungskompetenzen können auch berufsbegleitend, parallel zu einer ersten Praxisphase als Berater*in, erworben werden.

Beispiele zu Weiterbildungen

Zur Beurteilung der Qualität und des notwendigen Umfangs von Weiterbildungen orientieren wir uns an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) für beraterische Aus- und Fortbildungen und dem BeQu-Kompetenzprofil des Nationalen Forums Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung (nfb):

Diese Hinweise auf sinnvolle Kompetenzen und Standards helfen Ihnen, die vorhandenen Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Einarbeitungsverfahren auf ihre Qualität und ihre fachliche Gründlichkeit hin einzuschätzen.

Beschäftigungssituation

Arbeitgebende für angestellte Berater*innen in Bildung, Beruf und Beschäftigung sind z.B.:

Für die Suche nach entsprechenden Stellenangeboten können in einschlägigen elektronischen Stellenbörsen z.B. die Suchworte „Berufsberater/in“, „Bildungsberater/in“, „Studienberater/in“, „Karriereberater/in“, „Laufbahnberater/in“ verwendet werden.